Schulprogrammarbeit in NRW
Informationen, Hinweise und Beispiele für die Schulprogrammarbeit
Schulprogrammarbeit ist in Nordrhein-Westfalen ein zentraler Bestandteile der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Die Schulen legen auf der Grundlage ihres
Bildungs- und Erziehungsauftrages die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. Auf der
Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit (SchulG § 3 Abs. 2). Über das Schulprogramm entscheidet die Schulkonferenz (SchulG § 65 Abs
2).
Das Schulprogramm ist somit das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule, das
die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort konkretisiert,
Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit bestimmt und
Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse festlegt.
Zur Entlastung der Schulen wurde die Schulprogrammarbeit vereinfacht. Mit RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.2005 wurden die Vorgaben zur Schulprogrammarbeit neu gefasst. Der RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 29.4.2003 "Schulprogrammarbeit und interne Evaluation - Vorgaben für die Jahre 2003 und 2004" (BASS 14-23 Nr. 1) wurde aufgehoben. Damit entfallen die in den bisherigen Vorgaben festgelegten "Mindeststandards für Selbstevaluation". Außerdem muss die Vorlage des Schulprogramms bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde nicht mit einem begleitenden Bericht über die Arbeit in den Bereichen Schulprogrammarbeit und interne Evaluation verbunden werden.
Die Leitlinien für die Weiterentwicklung von Schulprogrammarbeit und interner Evaluation (Handreichung Schule in NRW Nr. 9042) beziehen sich auf den Stand des aufgehobenen Erlasses. Diese Leitlinien erhalten nunmehr empfehlenden Charakter im Hinblick auf die Erstellung eine Schulprogramms sowie dessen Fortschreibung und Überprüfung.
Bisher hatten die Schulleitungen die Möglichkeit, nach Beratung in der Schulkonferenz zu entscheiden, ob ein Unterrichtstag im Schulhalbjahr für die Schulprogrammarbeit und die Evaluation genutzt werden soll. Diese Regelung wird nicht fortgeführt. Für das erste Schulhalbjahr 2005/2006 wurde eine Übergangsregelung erlassen.
Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit.
Die Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit.
Hier können Sie unser Schulprogramm, das Curriculum Berufsorientierung und das Konzept Distanzunterricht lesen: